Falsch verstandene Neutralität

Wie jede Diskussion (nicht nur im Netz) ergeben sich bei einem Diskussionsansatz gleich mehrere Unterpunkte, die das Potential zu eigenen Diskussionsthemen haben und im schlimmsten Fall in der Lage sind, die eigentliche Diskussion durch Zerfaserung lahmzulegen.

Ein solcher Unterpunkt bei der Bandbreitendrosselung der Telekom (hier im Blog: „Flatrates in Gefahr?„, „DroSsL„) ist die Frage nach der Netzneutralität. Fefe, der meist viel richtiges sagt, hält Netzneutralität für ein im Vergleich unwichtiges Nebenthema und Johannes Eber hält sie, wie ich es verstehe, gar für real nicht verteidigungswert.

Während Ebers Differenzierung in meinen Augen, komplett am eigentlichen Kern vorbeizielt, verstehe ich die Einwände von Fefe logisch nicht. Denn letzterer sagt selbst: „Spannend ist nicht Entertain sondern Spotify. Wenn Spotify nicht betroffen ist, oder das Klicken auf De-Mail, DANN haben wir eine Netzneutralitätsverletzung.“

Und darum geht es meiner Meinung nach in erster Linie. Dass gleichartige Dienste gleich behandelt werden müssen. Dass nicht ein Suchmaschinen- oder ein Medienstreamanbieter einem anderen vorgezogen wird und so das Internet quasi kommerziell zensiert wird. Dann dann verschwinden zahlungsschwache und oft private Nischenangebote ganz schnell auf dem Standstreifen des Internets und die Vielfalt des Internets wird dann noch mehr aufhören zu existieren.

Ob dagegen eine Diskriminierung zwischen unterschiedlichen Dienstarten nötig ist, wäre eine technische Frage, die man führen könnte, wenn es einen tatsächlichen Bandbreitenengpass gäbe. Auch diese Diskussion wäre gefährlich, weil wieder in wichtige und unwichtige Dinge entschieden werden müsste.

Und zuletzt eine Bemerkung zur viel beschworenen Gerechtigkeit und dass Kunden, die „nur Surfen“ den mediengeilen Vielfach-Streamern und illegalen Downloadern gegenüber benachteiligt würden. Ich halte es nicht prinzipiell für verkehrt, verschiedene Bandbreiten zu unterschiedlichen Preisen anzubieten, de facto gibt es solche Angebote ja bereits. Nur eine (implizite) Kontingentschranke einzubauen, um den Umstand der Bandbreitenbegrenzung zu verschleiern, ist nicht nur unredlich, sondern auch ungerecht. Denn de facto ist es nicht unwahrscheinlich, dass am Ende gerade die mit einem relativ geringen Bandbreiten-„Verbrauch“ die größten Mehrkosten haben.

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