Nitpicking

Man kann über die Person Günther Oettinger ja denken, was man will und sich fragen, ob seine Berufung als „Internetkommissar“ eine kluge Personalentscheidung wäre. Jedoch halte ich es für nicht sonderlich klug, sich bei dieser Kritik an Detailfragen aufzuhängen, statt substanzielle Argumente ins Feld zu führen. Denn das Festhängen an solchen Details kann schnell zu haarspalterischer Polemik führen, die die eventuell vorhandenen eigentlichen Argumente entwertet.
Im konkreten Fall meine ich die Kritik an der Aussage Oettingers beim Hearing vor dem Europaparlament (zum Beispiel bei netzpolitik zusammengefasst), wo er sagte:

„Wenn jemand so blöd ist und als Promi ein Nacktfoto von sich selbst macht und ins Netz stellt, kann er doch nicht von uns erwarten, dass wir ihn schützen. Vor Dummheit kann man die Menschen nur eingeschränkt bewahren.“

Diese Aussage ist natürlich nicht sonderlich glücklich und insbesondere rechtlich fragwürdig. Für problemetisch halte ich dabei zum Beispiel, dass Oettinger hier durch die Hintertür wieder das Bild vom Internet als „rechtsfreier Raum“ etabliert.

Ihm jedoch wie der Grünenabgeordnete Jan-Philipp Albrecht vorzuwerfen, Oettinger habe das Internet nicht verstanden, greift zu kurz. Denn im Rahmen einer knappen Antwort eines Hearings ist die Antwort inhaltlich durchaus nachvollziehbar: Cloud-Dienste sind eben Teil des Internets und es ist bekannt, dass auch passwortgeschützte Dienste in Zeiten von staatlichen und privaten Hackern und von Daten sammelnden Großkonzernen eben kein absolut sicherer Speicherort für Daten sind. Wer Daten dort oder anderswo im Internet veröffentlicht, ist zwar nicht „Schuld“, wenn diese abhanden kommen oder missbraucht werden, aber besondere Klugheit (oder die heutzutage eventuell notwendige Paranoidität) hat er dabei eben auch nicht an den Tag gelegt.

Zudem handelt es sich auch streng genommen nicht um eine Aussage Oettingers zum „Datenschutz“, sondern über eine zu „Datensicherheit“. Und insofern hat er nicht prinzipiell Unrecht, dass dieser Bereich eben nicht gänzlich in den Arbeitsbereich eines Internetkommissars fällt, sondern eher den Programmierern der entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen zuzurechnen ist. Die Aussage Oettingers darum auf einen fachlichen Mangel zu reduzieren und gegen ihn anzuführen, erscheint mir darum nicht gerechtfertigt.

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