Vertrauensverlust

Die fristlose Kündigung von langgedienten Arbeitnehmern wegen des (mutmaßlichen) Diebstahl einer geringwertigen Sache, scheinen zwar kein Massenphänomen zu sein, schaffen es aber in regelmäßigen Abständen in die Tagespresse. Nach einem Kinderbett und Pfandbons sind es nun Maultauschen, die ungerechtfertigt entwendet worden sein sollen. Kündigungen aufgrund derartiger Vorfälle sind ungerechtfertigt.

Der Grund, der jedesmal für die fristlose Kündigung angeführt wird, ist der Verlust des Vertrauens des Arbeitgebers in seinen Arbeitnehmer. Dieser vorgebliche Vertrauensverlust ist in meinen Augen jedoch haltlos, wenn es sich objektiv nachvollziehbar, um eine Entwendung von Dingen handelt, deren Aneignung dem Arbeitnehmer subjektiv als unwesentlich oder gar gerechtfertigt erschien. Dies ist in meinen Augen der Fall, wenn es sich um Dinge handelt, die als Abfall oder als geringfügige und massenhafte Geschenke für andere vorgesehen sind. Ich kann nachvollziehen, dass ein Arbeitnehmer ein geringes Unrechtsempfinden hat, wenn er eine Maultasche selber isst, statt sie in den Abfalleimer zu werfen oder wenn er einen Kugelschreiber aus der großen Box nimmt, aus denen sich alle Kunden nach Belieben bedienen dürfen. Streng formal kann man dem Arbeitnehmer ein Fehlverhalten attestieren, aber keinen generellen Vertrauensverlust begründen, der die zukünftige Zusammenarbeit unzumutbar macht. Die Argumentation dazu wäre „Wer nicht weiß, dass es Unrecht ist, einen Kugelschreiber zu entwenden, empfindet es auch nicht als Unrecht, die Kasse mit den Tageseinnahmen zu plündern.“ – was für mich keinerlei Kausalität beinhaltet

Auch bei einer objektiv unrechtmäigen Entwendung, wie etwa bei Pfandbons, sollte immer noch die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Das Stehlen von Pfandbons, auch in Höhe von 1,30 Euro, ist Unrecht. Eine Kündigung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses deswegen allerdings ebenso. Gerade in Deutschland besitzt der Kündigungsschutz einen derart hohen Stellenwert, der meines Erachtens viel zu weit in die Arbeitgebers eingreift, dass eine Kündigung aus derart geringem Anlass mir lächerlich erscheint. Hier scheinen einige Arbeitnehmer den „Vertrauensverlust“ als Notwehrmaßnahme gegen den Kündigungsschutz anzuwenden. Was nach jedem dieser Maßnahmen bleibt, ist nicht nur ein Entsetzen in der Bevölkerung, sondern ein Vertrauensverlust der Arbeitnehmer gegenüber ihren Arbeitgebern, die durch solche Berichte quasi unter Generalverdacht gestellt werden.

Der „moralischen Entsorgung“ von Mitarbeitern durch geringes Fehlverhalten sollten die Gerichte schleunigst unterbinden. Da, wo ihnen von der Gesetzeslage, keine Möglichkeit verbleibt, anders zu entscheiden, ist der Gesetzgeber gefragt.

Nachtrag (11.06.2010):Es scheint doch ein Umdenken zu geben: Fall „Emmely“ -Bundesarbeitsgericht kassiert Bagatellkündigung

Das könnte dich auch interessieren …