Früher war es einfacher…

… mit der Rechtsprechung. Da wußte jeder Delinquent genau, was ihn erwartete. Schulden? Ab in den Schuldturm. Diebstahl? Hand ab. Mord und Majestätsbeleidigung? Kopf ab.

Und heute? Nicht nur, dass sich die Gerichte in der Rechtsfindung nicht einig sind, weshalb sich einige Gerichte als Dienstleister der Content- und Abmahnindustrie andienen. Auch die Legislative überschlägt sich mit sinnlosen Gesetzesvorschlägen, die das Rechtswesen immer komplizierter und sinnloser machen. Die neueste Idee ist die Verhängung von Fahrverboten auch bei Nichtverkehrsdelikten, denn laut Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) „gibt [es] Taten und Täter, für die eine Haftstrafe zu viel und eine Geldstrafe zu wenig ist.“

Also an alle Kleinganoven der Tipp: Führerschein machen, denn das gibt Straferlass. Denn wenn es nichts zu entziehen gibt, wird sicher anderswo was draufgepackt. Aber was, wenn der Führerschein schon eingezogen ist? Auch da gibt es Möglichkeiten. Zum Beispiel Internetzugangssperren wegen Benutzung des Fußgängerweges durch den führerscheinlosen Radfahrer wären doch auch eine sinnvolle Alternative und sind bestimmt schon in Planung.

Wehret den Anfängen.

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