Kein Asylantenheim auf Google Maps

Eigentlich teile ich die Grundeinstellung von Benjamin Maack: die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und darf nicht einfach aus mehr oder weniger guten Gründen beschnitten oder ganz über Bord geschmissen werden. Allerdings greift das Pochen auf diese Grundeinstellung wohlmöglich zu kurz bei der Frage, ob eine Google Map die Position aller Asylantenheime aufzeigen darf.

Dabei ist es wichtig, dass es nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Grundlage für die Entfernung gibt. Die erste davon ist, dass Google in meinen Augen tatsächlich selbst entscheiden darf, welche Karten es zulässt und welche nicht.

Darüber hinaus ist die Karte eventuell eben kein Akt freier Meinungsäußerung, sondern ein sublimer Aufruf oder zumindest eine Inkaufnahme von gewalttätigen Aktionen gegen Asylbewerberheime. Diese Gefahr ist zudem keinesfalls abstrakt, wie es die zahlreichen Anschläge der letzten Zeit bereits gezeigt haben. Als weiterer Punkt kommt die Frage nach dem Persönlichkeitsrecht hinzu. Sicherlich wird hier nicht der Aufenthaltsort von konkreten Personen genannt, sondern nur der einer von einer Personengruppe, dennoch wird der Wohnort dieser Personengruppe und damit deren Privatsphäre entblößt. Vermutlich wäre auch Herr Maack wenig erfreut, wenn jemand die Wohnorte der Spiegelredakteure und die Redaktionssitze unter der Überschrift „Keine Lügenpresse in meiner Nachbarschaft“ veröffentlichen würde. Der Aufruf „Schiri, wir wissen wo dein Auto steht“ ist schließlich auch nicht allein die bloße Verkündigung eines Ortswissens und die Veröffentlichung des Wohnorts von GdL-Chef Weselsky durch einige Presseerzeugnisse war vermutlich aus gleichem Grund keine gute Idee.

Selbst wenn die obigen Punkte keine rechtliche Relevanz haben sollten, bleibt immer noch der Tatbestand einer Drohung oder Einschüchterung. Dieser gilt meines Wissens nach nicht allein nach der gewählten und eventuell zweideutigen Formulierung, sondern nach dem naheliegenden Verständnis eines „verständigen Dritten“ und als solcher könnte man die Asylbewerber durch das Vorhandensein einer solchen Karte durchaus bedroht sehen.

Dadurch, dass Google die Karte nun selbst zurückgezogen hat, ist die direkte Verfügbarkeit der Karte vermutlich nun ein zivilrechtliches: wer die Karte wieder haben möchte, müsste wohl Google auf die erneute Bereitstellung verklagen. Ansonsten wäre es tatsächlich spannend gewesen, ob und wie schnell strafrechtliche Erwägungen das Entfernen der Karte hätten erzwingen können. Reichlich naiv erscheint mir jedoch die Forderung Maacks „die Gegner hätten die Perfidie dieser Map mit Klugheit, Witz und Kreativität kontern müssen“. Das klingt für mich zu sehr nach: „Es sind zwar drei Asylbewerberheime abgebrannt, aber dafür haben wir auch ein paar total witzige Gegenaktionen im Internet gemacht.“

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