Nur Rangeleien?

Die Affäre um die Ermittlung gegen die Blogger Andre Meister und Markus Beckedahl hat mit der Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range anscheinend ein vorläufiges Ende gefunden. Auch, wenn die Ermittlung technisch noch besteht, scheint ihre Einstellung nunmehr nur noch reine Formsache zu sein. Doch das ist nur vordergründig der Fall, für mich bleiben die entscheidenden Fragen unbeantwortet. Vermutlich habe ich, der den Fall nur nebenher verfolgt hat, auch nicht alle Zusammenhänge richtig begriffen, darum will ich zunächst einmal kurz darlegen, wie ich es bislang verstanden habe:

  • Das Blog netzpolitik.org veröffentlicht geheime Unterlagen über geplante Ausgaben des Geheimdienstes für neue Überwachungsmaßnahmen. Verantwortlich scheinen Autor Andre Meister und eventuell Blogbetreiber Markus Beckedahl.
  • Der Geheimdienst zeigt die Blogger darum wegen Landesverrats an. Dies mutmaßlich unter Billigung oder gar auf Anweisung von Innenminister Thomas de Maizière.
  • Der Generalbundesanwalt Harald Range prüft die Anzeige, lässt anscheind gar ein Gutachten erstellen und leitet schließlich Ermittlungen gegen die beschuldigten Blogger ein. Dies mutmaßlich unter Billigung oder gar auf Anweisung von Justizminister Heiko Maas.
  • Aufgrund der empörten Reaktion der Öffentlichkeit rudert der Justizminister zurück und greift in die Ermittlungen des Generalbundesanwalts ein mit dem Ziel diese einzustellen. Als dieser sich dabei gegen seinen Dienstherren auflehnt, soll er entlassen werden.

Die geplante Entlassung des Generalbundesanwalts ist am Ende eine logische Konsequenz, nicht weil er notwendig falsch gehandelt hat, sondern wegen seiner Auflehnung gegen seinen Vorgesetzten, der ihn daraufhin mit der Begründung mangelnden Vertrauens aus seinem Amt entlassen will.

Die wirklichen Fehler und Probleme dagegen sind meiner Meinung nach zahlreich und liegen anderswo:

  1. Auf Anzeige des Geheimdiensts ermittelt der Generalbundesanwalt in einem der schwersten Vorwürfe, die man gegen Journalisten erheben kann. Spätestens seit der SPIEGEL-Affäre ist klar, welche Bedeutung das hat. Dennoch sind die vorgesetzten Minister Thomas de Maizière und Heiko Maas nicht informiert oder nicht in der Lage, klare Anweisungen zu geben.
  2. Generell scheint es mir problematisch, wenn die Minister derart weisungsbefugt gegenüber den ihnen unterstellten Behörden sind. Das scheint zwar der aktuelle Stand der Gesetzgebung zu sein, bringt aber unnötig große Machtbefugnisse in die Hand eines Einzelnen, der im Vergleich zu der jeweiligen Behörde als populistischer Laie gelten könnte.
  3. Möglicherweise wurde zudem durch die Weisung des Ministers massiv das Recht gebrochen oder zumindest aufgehalten, denn wie ich es verstehe, ist es nicht unwahrscheinlich, dass netzpolitik.org tatsächlich Landesverrat begangen hat.
  4. Wenn das so ist, gibt es ein massives Problem in der rechtlichen Lage von Journalisten, wenn es dem Geheimdienst und anderen Behörden so einfach ermöglicht wird, technische Staatsgeheimnisse zu generieren, mit denen man Journalisten unter Androhung von Landesverrat faktisch mundtot machen kann.
  5. Das eigentliche Problem, nämlich die im Artikel von Andre Meister beschriebene Ausweitung der finanziellen Mittel für und der Überwachung durch den Geheimdienst, ist bei der Affäre fast gänzlich untergangen.

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